Vorstand

Der Vorstand besteht aus je zwei Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter. Der Vorsitzende des Vorstandes ist zugleich auch Vereinspräsident. Der Vizepräsident gehört jeweils der anderen Interessenvertretung an. Der Vorstandsvorsitz wechselt jährlich alternierend zwischen einem Arbeitnehmer- resp. Arbeitgebervertreter.

Der Vorstand bereitet die Mitgliederversammlungen vor und entscheidet über sämtliche Geschäfte, sofern kein anderes Organ dafür zuständig ist.