Rechnungsprüfungskommission

Je ein Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter prüft die ordnungsgemässe Geschäftsführung des Sekretärs und der Inkassostelle der Paritätischen Landeskommission (PLK), d. h. die korrekte Umsetzung der Beschlüsse und Einhaltung der Reglemente.


Die Rechnungsprüfungskommission erstattet z. Hd. der Paritätischen Landeskommission (PLK) jährlich Bericht.